Meine Rechtsgebiete

Rechtsanwalt Werner Tröger in Rosenheim

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Familienrecht

Ich bin spezialisiert auf das Familienrecht und biete Ihnen im Fall von juristischen Auseinandersetzungen meine kompetente Unterstützung an. Bereits vor der Eheschließung berate ich Sie, ob es sinnvoll ist einen Ehevertrag zu schließen. Ist Ihre Ehe gescheitert, begleite ich Sie zuverlässig durch den gesamten Prozess vom Trennungsjahr bis zur Scheidung. Darüber hinaus sorge ich dafür, dass Sie bei der Vermögensauseinandersetzung und dem Zugewinnausgleich zu Ihrem Recht kommen. Als Rechtsanwalt für familiäre Angelegenheiten kämpfe ich außerdem um das Sorgerecht und das Umgangsrecht, und mache den Unterhalt für Sie und Ihre Kinder geltend. Die Abwehr von falschen Unterhaltsansprüchen fällt ebenso in mein Aufgabengebiet. Grundsätzlich bemühe ich mich um eine außergerichtliche Einigung, um langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Mietrecht

Das Mietrecht regelt die juristischen Beziehungen zwischen den Mietvertragsparteien. Als erfahrener Anwalt vertrete ich sowohl Vermieter als auch Mieter, und mache die jeweiligen Rechte und Ansprüche geltend. Ich bereite Ihren Mietvertrag vor, und prüfe bei Bedarf einen bestehenden Mietvertrag, wie auch Nebenkostenabrechnungen. Ich fertige für Sie eine rechtswirksame Kündigung, z. B. bei Zahlungsverzug oder wegen Eigenbedarf, und vertrete Sie im Fall einer Mietminderung wegen Mängeln in der Mietwohnung. Des Weiteren berate ich Sie bei der Vorbereitung oder Abwehr einer Mieterhöhung. Ob private oder gewerbliche Mietobjekte in Rosenheim und Umgebung – auf meine Unterstützung können Sie sich verlassen. Ich nehme mir die Zeit, um Ihren Fall zu prüfen und entsprechende juristische Maßnahmen einzuleiten

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht ist ein komplexer Fachbereich, in dem ein guter Rat von Ihrem Anwalt viel bewirken kann. Ich kümmere mich unter anderem um die schnelle Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall mit privatem Fahrzeug oder Dienstwagen. Zu beachten ist, dass es neben dem Ersatz von Reparaturkosten und Schmerzensgeld auch noch andere Schadenspositionen gibt, die ich für Sie geltend machen kann. Gerade nach einem Unfall ist schnelles Handeln gefragt, um die Ansprüche geltend machen zu können. Wenn Ihnen ein Verkehrsdelikt vorgeworfen wird, warten Sie nicht bis Ihnen ein Bußgeldbescheid oder ein Strafbefehl zugestellt wird, sondern rufen Sie mich schon an, wenn Ihnen der Vorwurf bekannt ist. Ob Alkohol am Steuer, Geschwindigkeitsüberschreitung, oder Überfahren einer roten Ampel – ich treffe für Sie die richtigen Maßnahmen.

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Erfahren Sie mehr über meine Leistungen als Rechtsanwalt in Rosenheim und rufen Sie mich für eine Terminvereinbarung einfach an.

08031 31190
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